Auf welchen Straßen ist das Testen automatisierter Fahrzeuge möglich?
In Österreich gibt es keine ausgewiesenen Teststrecken zum Testen automatisierter Fahrzeuge. Das Bundesministerium verfolgt in diesem Zusammenhang zwei Ansätze. Testende Unternehmen können in systematischen Testumgebungen, als Lernumgebung für alle relevanten Akteure (im Rahmen von Innovationslaboren), Tests durchführen, Technologien entwickeln sowie validieren. Dies eignet sich für Technologien, welche noch keinen umfangreichen Tests unterzogen wurden oder welche noch nicht im Realverkehr Anwendung gefunden haben. Für jene Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, welche bereits umfangreiche Erfahrung gesammelt haben und dies nachweisen können, wurde die Testmöglichkeit auf Straßen mit öffentlichem Verkehr geschaffen.
Diese Rahmenbedingungen sind in der Novelle zum Automatisierten Fahren (AutomatFahrV, → RIS) definiert, welche das Bundesministerium 2016 erlassen hat. Die Verordnung stellt hierbei klar, auf welchen Straßentypen (Autobahn, Schnellstraße, Bundesstraße, Stadtverkehr) anwendungsspezifisch getestet werden darf. Die Teststrecken bzw. Testgebiete müssen vorab definiert und bekannt gegeben werden. Die genauen Rahmenbedingungen zum Testen auf öffentlichen Straßen – und somit auch anwendungsspezifischen Straßentypen – sind in der Verordnung spezifiziert. Das Bundesministerium kann testenden Unternehmen eine Testbewilligung in Form einer Bescheinigung ausstellen.