Förderung der Umstellung auf emissionsfreie Busflotten im öffentlichen Personenverkehr  Sonderrichtlinie

Um die ambitionierte Zielsetzung der Europäischen Kommission der Klimaneutralität 2050 erreichen zu können, ist es wichtig, frühzeitig mit der Umstellung des öffentlichen Busverkehrs zu beginnen, um für Personen, die vom Individualverkehr auf diesen umsteigen, ein emissionsfreies Angebot zur Verfügung zu stellen.

Titelblatt "Sonderrichtlinie EBIN"

Doch der Anteil emissionsfreier Fahrzeuge im österreichischen Fahrzeugbestand ist aktuell noch gering. Ziel ist es, den Anteil emissionsfreier Busse im öffentlichen Personenverkehr drastisch zu steigern.

Durch den ausschließlichen Einsatz von erneuerbarer Energie (Strom und Wasserstoff) für den Betrieb der geförderten Fahrzeuge wird sichergestellt, dass sich die Investitionen in das für die Klimaneutralität 2040 notwendig effiziente und integrierte Energiesystem einfügt. Als ein Zwischenschritt hat Österreich bis 2030 das Ziel 100 % des Strombedarfs durch Erneuerbare Energien (bilanziell) erzeugt im Inland zu decken (Erneuerbaren Ausbaugesetz – EAG). Besonders hervorzuheben ist hierbei, dass die effizientesten Technologien in den jeweiligen Segmenten zur Anwendung kommen, um den Primärenergiebedarf zu begrenzen.

Sonderrichtlinie zur Förderung der Umstellung auf emissionsfreie Busflotten im öffentlichen Personenverkehr (PDF, 427 KB)

Hinweis

Die erste Ausschreibung des Förderprogrammes EBIN erfolgte von 16. Februar bis 27. April 2022. Alle Informationen zu den Ausschreibungen finden Sie auf der Website der Abwicklungsstelle der FFG (→ ffg.at).