Zuständigkeiten
Behördliche Zuständigkeiten inner- und außerhalb der Sicherheitszonen, für militärische Flugplätze, im Rahmen von Konzentrationsverfahren und für Anlagen mit optischen und elektrischen Störwirkungen gemäß § 94 Luftfahrtgesetz.
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Innerhalb der Sicherheitszonen
Bei Luftfahrthindernissen innerhalb der Sicherheitszonen der internationalen Flughäfen Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien- Schwechat.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Abteilung IV/L3 Luftfahrt Infrastruktur
E-Mail: luftfahrthindernisse@bmk.gv.at
Militärische Flugplätze
Bei Luftfahrhindernissen innerhalb der Sicherheitszonen der militärischen Flugplätze Aigen im Ennstal, Langenlebarn, Zeltweg und Wiener Neustadt West.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Rechtsabteilung, Referat Militärluftfahrtrecht
Anfragen an: recht1@bmlv.gv.at
Außerhalb der Sicherheitszonen eines Militär- oder Zivilflugplatzes
![Logo: Austro Control](/dam/jcr:8d585b94-7686-4df7-b556-ce289b475606/Logo_Austro_Control.jpg)
Bei Luftfahrhindernissen außerhalb von Sicherheitszonen kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Landeshauptleute beziehungsweise zur Abklärung von eventuell Blend- oder elektrischen Störwirkungen die Austro Control GmbH.
Anfragen an: sonderbewilligungen@austrocontrol.at
Im Rahmen von Konzentrationsverfahren
Vollziehung des Luftfahrtrecht durch die jeweilig zuständige Behörde
- Abfallbehörden § 38 (1a) Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG)
- Gewerbebehörden gemäß § 356b Gewerbeordnung 1994 (GewO)
- UVP-Behörden
Hinweis
Die Baubehörde führt keine Konzentrationsverfahren.
Anlagen mit optischer oder elektrischer Störwirkung
Innerhalb von Sicherheitszonen
Innerhalb der Sicherheitszonen der Flughäfen Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien- Schwechat:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung IV/L3 Luftfahrt-Infrastruktur
Anfragen an: luftfahrthindernisse@bmk.gv.at
Außerhalb von Sicherheitszonen
Außerhalb beziehungsweise unterhalb der Sicherheitszonen der Flughäfen Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien- Schwechat:
Austro Control GmbH
Anfragen an: sonderbewilligungen@austrocontrol.at
Militärische Flugplätze
Innerhalb der Sicherheitszonen der militärischen Flugplätze Aigen im Ennstal, Langenlebarn, Wiener Neustadt West und Zeltweg:
Bundesministerium für Landesverteidigung
Rechtsabteilung, Referat Militärluftfahrtrecht
Anfragen an: recht1@bmlv.gv.at