Hessenberg: partielle Generalerneuerung der
220 kV-Starkstromfreileitung
Geschäftszahl: 2024-0.776.894

Kundmachung einer mündlichen Verhandlung zur Einräumung von Zwangsrechten

Die Austrian Power Grid AG, vertreten durch ONZ & Partner Rechtsanwälte GmbH, Schwarzenbergplatz 16, 1010 Wien, hat beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) für eine partielle Generalerneuerung der 220 kV-Starkstromfreileitung Umspannwerk (UW) Hessenberg – UW Ternitz im Abschnitt UW Hessenberg – Mast 225-M0012/VHE-M011, unter anderem zur Vorbereitung der Mitführung von zwei Systemen bis zu Mast 225-M0012/VHE-M0011, die der Anspeisung des neu zu errichtenden UW Leoben dienen, die Einräumung von Zwangsrechten beantragt.

Gemäß §§ 40 ff Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), Bundesgesetzblatt (BGBl.) Nr. 51/1991, in der geltenden Fassung (idgF), gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 6.2.1968 über elektrische Leitungsanlagen, die sich auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken (Starkstromwegegesetz 1968 – StWG), BGBl. Nr. 70/1968, idgF, in Verbindug mit (iVm) den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl. Nr. 71/1954, wird eine mündliche Verhandlung hinsichtlich bestimmter Grundparzellen in den Katastralgemeinden 60351 St. Peter-Freienstein und 60360 Traidersberg wie folgt anberaumt:

Achtung

Die mündliche Verhandlung findet am

Dienstag, 26. November 2024, 11.00 Uhr,
 
im Live Congress Leoben, Gewölbesaal,
 Hauptplatz 1, 8700 Leoben statt.

Die Antragsunterlagen liegen ab 14 Tage vor der mündlichen Verhandlung im BMK, Referat VI/4a, Stubenring 1, 1010 Wien, sowie im Marktgemeindeamt St. Peter-Freienstein, Gemeindegasse 1, 8792 St. Peter-Freienstein, zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

An die Parteien des Verfahrens ergehen persönliche Ladungen. Eine Person, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung erhalten hat, verliert gemäß § 42 AVG ihre Stellung als Partei, wenn sie nicht spätestens bei der Verhandlung Einwendungen erhebt.

Kundmachung vom 28. Oktober 2024 (PDF, 243 KB)