REACH 2018 – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Registrierungspflicht für Chemikalien
Dieser Folder informiert Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter in Unternehmen, die Chemikalien herstellen, importieren oder verwenden über die Pflichten Ihres Betriebes im Rahmen der REACH-Verordnung.
Als Arbeitnehmervertreterin oder -vertreter sollten Sie auf die Einhaltung der Registrierungspflicht achten, denn nach dem REACH-Grundsatz „No data, no market!“ dürfen nicht registrierte Stoffe nicht mehr vermarktet werden! Weitergehende Informationen sind über die im Folder angeführten Links abrufbar.