Folgenabschätzung der neuen EU-Chemikalienpolitik (REACH) für Österreich
Mit dieser Studie liegt eine Grundlage zur – primär ökonomischen – objektiven Abschätzung der Bandbreite der Auswirkungen von REACH in Österreich vor.
Das zukünftige Regelungskonzept REACH-System (Registration, Evaluation, Authorisation and Restrictions of Chemicals) wird in allen EU-Mitgliedstaaten wesentliche Änderungen zur Folge haben.
Im Auftrag von Umweltministerium, Wirtschaftsressort, Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der chemischen Industrie Österreichs, Industriellenvereinigung und Bundesarbeitskammer haben Denkstatt, Institut für industrielle Ökologie, IWI und METIS eine REACH-Folgenabschätzung für Österreich durchgeführt.
Die Europäische Kommission hat Ende Oktober 2003 den Entwurf für eine Neuregelung eines beträchtlichen Teiles des Europäischen Chemikalienrechtes erarbeitet und dem Rat und dem Europäischen Parlament zur weiteren Beratung zugeleitet.
Das zukünftige Regelungskonzept, das allgemein als „REACHSystem" (Registration - Evaluation - Authorisation – and Restrictions of CHemicals) bezeichnet wird, wird für den Umgang mit marktpräsenten (alten) und neuen Substanzen (chemischen Stoffen) in allen EU-Mitgliedstaaten wesentliche Änderungen zur Folge haben. In Österreich werden von den Regelungen einerseits die Unternehmen der chemischen Wirtschaft, die Zulieferer und Abnehmer chemischer Produkte betroffen sein, andererseits sollen die geplanten Regelungen mehr Risikovorbeugungsmaßnahmen ermöglichen - und den allgemeinen Zugang zu Informationen über Chemikalien verbessern. Die Einführung des REACH-System wird mit der Etablierung eines Gebührensystems und mit der Schaffung einer zentralen Datenbank über chemische Stoffe (die die Agentur führen wird) einhergehen.
Im REACH-System bedeutet „Registrierung“ die Pflicht zur Meldung von Stoffidentität und grundlegenden Informationen zu jedem Stoff wie Einstufung und Kennzeichnung, Verwendungen, etc. an die neue Europäische Chemikalienagentur (Sitz: Helsinki).
Evaluation
Rund 4500 chemische Stoffe werden in den nächsten 11 Jahren einem abgestuften Risikobewertungsverfahren unterzogen werden müssen. Die Behörden der Mitgliedsstaaten sollen – nach Interesse und Kapazität - detaillierte Überprüfungen zu den Risiken der jeweiligen Substanz durchführen und Risikomanagementvorschläge unterbreiten (der Agentur). Großer Wert wird auf die Vermeidung von Tierversuchen gelegt. Das bisherige – eingehende, aber aufwändige und langsame - Altstoffbewertungsprogramm wird durch diese Regelungen ersetzt.
Authorisation (Zulassungsverfahren)
Stoffe mit bestimmten, besonders gefährlichen Eigenschaften sollen nur mehr nach Genehmigung der Verwendung durch die Neue Europäische Chemikalienagentur verwendet werden dürfen: dies gilt für krebserzeugende, das Erbgut verändernde, fortpflanzungsgefährdende oder bestimmte organische persistente Stoffe, die in der Nahrungskette akkumulieren und eine Gefahr für die Umwelt darstellen (POPs). Wenn das Risiko bei solchen Stoffen nicht beherrschbar erscheint, Alternativen vorhanden und sozio-ökonomisch vertretbar anzuwenden sind, kann die Zulassung verweigert werden (Substitutionsprinzip).
Beschränkungen/Verbote
Wie bisher sollen Stoffe/Zubereitungen/Fertigwaren, von denen ein hohes Risiko ausgeht, und wenn keine anderen Maßnahmen anwendbar sind, Beschränkungen oder Verboten unterworfen bleiben/werden. Das Verfahren zur Festlegung der Maßnahmen wird im Vorschlag abgekürzt und vereinfacht gestaltet und soll ein Vorschlagsrecht der Mitgliedstaaten beinhalten.
Die operative Umsetzung des Systems soll die zukünftige Europäische Chemikalienagentur übernehmen.
Der Vollzug des REACH-Systems soll von den Inverkehrbringern von Chemikalien über Gebühren finanziert werden.
Mit dieser Studie liegt nun eine Grundlage zur – primär ökonomischen – objektiven Abschätzung der Bandbreite der Auswirkungen von „REACH“ in Österreich vor.