Nutzung von chemikalienrechtlichen Daten in der wasserwirtschaftlichen Planung
Die REACH-Verordnung verpflichtet alle Unternehmen, die Chemikalien (als Reinstoffe oder in Gemischen) verwenden, die Ihnen über die (erweiterten) Sicherheitsdatenblätter mitgeteilten Risikomanagementmaßnahmen anzuwenden.
Dies betrifft zum Beispiel auch Betriebe, die diese Stoffe nach der Verwendung in ihren Prozessen über das Abwasser in Gewässer einleiten. Die in den Sicherheitsdatenblättern mitgeteilten Informationen können daher insbesondere auch für die wasserwirtschaftliche Planung von Wichtigkeit sein.
Das Umweltbundesamt hat im Auftrag des Umweltministeriums am Beispiel zweier größerer, abwasserrelevanter, österreichischer Betriebe, die an dem Projekt freiwillig mitwirkten, untersucht, von welcher Qualität die vorliegenden Daten aus den Sicherheitsdatenblättern sind und hat Empfehlungen ausgearbeitet, wie diese Daten im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Planung verwendet werden können.