Berner Konvention
Das Ziel der Berner Konvention liegt in der Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume.
Die Berner Konvention bzw. das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates über den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen. Österreich ist seit 1983 Mitgliedsstaat der Berner Konvention.
Die Bestimmungen der beiden Naturschutzrichtlinien der Europäischen Union (EU), 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen „FFH-Richtlinie“ sowie 2009/147/EG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten „Vogelschutzrichtlinie“ decken den Regelungsinhalt der Berner Konvention ab. Mit der europaweiten Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie wird somit auch die Umsetzung der Ziele der Berner Konvention verfolgt.