Wie wird mit Inklusion und Barrierefreiheit umgegangen?
Automatisierte Fahrzeuge haben das Potenzial die Mobilität sicherer, nachhaltiger und effizienter zu gestalten sowie Inklusion zu ermöglichen. Im Rahmen des Aktionspakets Automatisierte Mobilität beschäftigt sich das BMK deshalb mit der Frage, welche Anforderungen die Barrierefreiheit und Inklusion zur Gestaltung automatisierter Fahrzeuge bedient. Zu diesem Zweck, wurden Forschungsprojekte initiiert, welche die Grundlagen für zukünftige Rahmenbedingungen erheben sollen.
Projekte mit selbstfahrenden Minibussen haben diese Fragen aufgegriffen und versucht in ihren Projekten zu adressieren. Überdies hat das Bundesministerium die Gelegenheit geebnet, dass Interessensvertretende an Testfahrten teilnehmen können um wertvolle Erfahrungen in beidseitigem Interesse zu sammeln. Dabei hat sich gezeigt, dass automatisierte Mobilitätssysteme noch nicht ausreichend für die Mitnahme von Rollstühlen konzipiert sind, und es noch an grundlegenden Vorkehrungen, wie Rückhaltesystemen sowie Platz für den vorgeschriebenen Wendekreis von elektrischen Rollstühlen mangelt.
Das Bundesministerium hat dies als Anlass genommen und adressiert damit einhergehende, offene Fragen anhand von Studien und Dienstleistungen. Deren Ergebnisse bilden nun die Grundlage für die Gestaltung von Folgeprojekten sowie für die Gestaltung des zukünftigen Testregimes.
Im Rahmen der zweiten Novellierung der Verordnung wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Personen in Rollstühlen sowie Personen mit Kinderwägen an Testfahrten teilnehmen dürfen, sofern es dafür vorgesehene Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gibt.