Dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer gegen die Einbahn fahren?
Derzeit besteht die Möglichkeit, das Radfahren gegen die Einbahn angepasst an die lokalen Gegebenheiten zu gestatten. Um jedoch sicherzustellen, dass das Radfahren gegen die Einbahn für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sicher ist, müssen vor allem hinsichtlich des Breitenbedarfs, der Bodenmarkierungen und der Gestaltung der Kreuzungsbereiche die entsprechenden Festlegungen der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) zum Thema Radverkehr eingehalten werden.
Es sind bei bereits bestehenden Straßen mit Radfahren gegen die Einbahn vielerorts Defizite zu beobachten. Nur auf Straßen, die entsprechend gestaltet werden können und auf denen die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen dem motorisierten und dem nicht motorisierten Verkehr gering sind (Tempo 30 Zonen), ist die Schaffung der Möglichkeit, gegen die Einbahn Rad zu fahren, im Sinne aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer vertretbar.