Warum darf ich nicht – wenigstens langsam – am Gehsteig Rad fahren?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt eindeutig, dass der Gehsteig nicht mit Fahrzeugen – also auch nicht mit Fahrrädern – befahren werden darf. Ebenso wie Radwege den Radfahrer/innen vorbehalten sind, so sind Gehsteige für Fußgängerinnen/Fußgänger reservierte Verkehrsflächen.
Radfahren auf Gehsteigen bedeutet, sich über die Interessen der schwächsten Verkehrsteilnehmer/innen überhaupt hinwegzusetzen. Die aktuelle Unfallstatistik zeigt leider, dass es zwischen Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer auf Gehsteigen häufig zu Konfliktsituationen kommt. Sollten Sie beim Radfahren einen Gehsteig auf Ihrer Fahrtroute benutzen müssen, steigen Sie vom Fahrrad ab. Wenn Sie das Fahrrad schieben, gelten Sie formal als Fußgängerin/Fußgänger.