Schifferdienstbuch
Berufsbegleitender Nachweis von Tätigkeiten im Schiffsdienst
Inhaltsverzeichnis
Wer ist betroffen?
Jedes Mitglied der folgenden nautischen Mindestbesatzung muss seine Qualifikation und Tauglichkeit mit dem Schifferdienstbuch nachweisen:
- Fahrzeugen mit einer Länge von 20 m oder mehr;
- Fahrzeugen, deren Produkt aus Länge, Breite und Tiefgang ein Volumen von 100 m3 oder mehr ergibt;
- Schlepp- und Schubschiffen, die ausgelegt sind zum
- Schleppen oder Schieben von Fahrzeugen gemäß Ziffer 1 und Ziffer 2,
- Schleppen oder Schieben von schwimmenden Geräten oder
- längsseitigen Fortbewegen von Fahrzeugen gemäß 1 und Ziffer 2 oder von schwimmenden Geräten;
- Fahrgastschiffen;
- Fahrzeugen, für die ein Zulassungszeugnis für die Beförderung gefährlicher Güter gemäß Schiffstechnikverordnung (→ RIS), BGBl. II Nr. 263/2018 in der jeweils geltenden Fassung, verlangt wird;
- schwimmenden Geräten
Davon ausgenommen sind:
- Personen, die nur zu Sport- und Freizeitzwecken fahren,
- Schiffsführer:innen mit einem entsprechenden Befähigungsausweis gemäß dem 7. Teil des Schifffahrtsgesetzes (SchFG) ,
- Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und Sachkundige für Flüssigerdgas mit dem gemäß dem 7. Teil des SchFG erforderlichen Befähigungsausweis,
- Besatzungsmitglieder, die nicht zur nautischen Mindestbesatzung zählen, wie zum Beispiel Bedienstete des Gastronomiebereichs, auch wenn sie die Funktionen der Fahrgastbetreuer:innen, der Fahrgast-Ersthelfer:innen oder der Atemschutzgeräteträger:innen erfüllen,
- Decksfrauen – AT oder Decksmänner – AT (auf anderen Gewässern als Wasserstraßen) und
- Maschinist:in auf anderen Gewässern als Wasserstraßen Schiffsführer:innen mit einem entsprechenden Befähigungsausweis gemäß dem 7. Teil des SchFG.
Hinweis
Bitte beachten Sie die grundlegenden Informationen zum Schifferdienstbuch (PDF, 122 KB) und verwenden Sie die vorgesehenen Formulare.
Liste der bestellten sachverständigen Ärztinnen und Ärzte
gemäß § 131 Absatz 3 des Schifffahrtsgesetzes (BGBl. I Nr. 62/1997, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 230/2021) in Verbindung mit § 20 Absatz 1 der Schiffsbetriebsverordnung (BGBl. II Nr. 42/2022)
Name | Adresse | Telefon | bestellt bis |
---|---|---|---|
Dr. Gerald Geihseder | Weidenstraße 1 4632 Pichl bei Wels |
07247 6746 | 10.03.2027 |
Dr. Tomas Handl | Sebastian-Kneipp-Gasse 3/7 1020 Wien |
01 728-03-03 | 11.03.2026 |
Dr.in Heide-Maria Jäger | Erlachstraße 29 6912 Hörbranz |
0650 351 36 79 | 24.02.2027 |
Dr. Kurt Kolomaznik | Reisenbauerring 7/4/1 2351 Wr. Neudorf |
02236 46183 | 18.11.2027 |
Mag. DDr. Harald Regensburger | Bahnhofstraße 2 9342 Gurk |
04266 313 10 | 10.03.2027 |
Dr.in Judith Riede | Trefflinger Allee 29a 4209 Engerwitzdorf |
07235 21921 | 13.10.2028 |
HR Dr. Wilhelm Saurma | Porzellangasse 52/19 1090 Wien |
0664 214 95 58 | 09.03.2027 |
Dr. Richard Schott | Trefflinger Allee 29a 4209 Engerwitzdorf |
07235 21921 | 13.10.2028 |
Dr. Falko Tiefenbacher | Franz-Josef-Straße 22 5020 Salzburg |
0662 872722 | 13.10.2028 |
Antragstellung
Download-Formulare
Diese Formulare im PDF können Sie ausdrucken, händisch ausfüllen und versenden oder auf Ihren Computer herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und dann versenden.
- Schifferdienstbuch – Antrag (PDF, 395 KB)
- Gutachten über Farbunterscheidungsvermögen (Word, 83 KB)
- grundlegende Sicherheitsausbildung (PDF, 316 KB)
Online-Formulare
Diese Formulare können Sie ebenfalls am Computer ausfüllen und anschließend elektronisch versenden. Online-Formulare sind digital signierbar. Grundsätzlich ist für das Abschicken eines Online-Formulares eine digitale Signatur der antragstellenden Person erforderlich. Wenn Sie dazu keine Möglichkeit haben, dann können Sie den Antrag unsigniert auf Ihrem Computer speichern und ausdrucken. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass der Antrag vor dem Versenden händisch unterschrieben werden muss.