PFAS-Feuerlöscher und PFAS-Schaummittel aus Feuerlöschern

Merkblatt über die Entsorgung von Feuerlöschern und Schaummitteln aus Feuerlöschern, die per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) enthalten oder enthalten können.

Foto: BMK

Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind wasser-, fett- und schmutzabweisend sowie chemisch und thermisch sehr stabile Stoffe (sogenannte "Ewigkeitschemikalien"). Viele PFAS, deren Salze und verwandte Verbindungen sind als karzinogen bzw. reproduktionstoxisch eingestuft, einige PFAS wurden als Persistent Organic Pollutants (POP) ausgewiesen.

Ein EU-weites Gesamtverbot für PFAS in Feuerlöschschäumen ist in naher Zukunft zu erwarten. Ein sorgsamer Umgang mit Abfällen wie Feuerlöschern und Schaummittel, die diese Stoffe enthalten, ist daher von besonderer Bedeutung.  Eine Einstufung von Feuerlöschern und Schaummitteln aus Feuerlöschern als PFAS-frei ist nur zulässig, wenn entsprechende Nachweise vorliegen. Liegen keine entsprechenden Nachweise vor, so sind Feuerlöscher und Schaummittel aus Feuerlöschern als gefährliche Abfälle und als POP-Abfälle einzustufen.

Es besteht Begleitscheinpflicht (Begleitschein für gefährlichen Abfall und für POP-Abfall). Die ordnungsgemäße Abfallentsorgung von PFAS-Feuerlöschern und PFAS-haltigen Schaummittel aus Feuerlöschern bzw. die Entsorgung von PFAS-haltigen Spül-, Reinigungs- oder Löschwässern darf nur über hierzu befugte Sammler:innen oder Behandler:innen für diese gefährlichen Abfälle erfolgen.

Merkblatt: PFAS-Feuerlöscher und PFAS-Schaummittel aus Feuerlöschern (PDF, 498 KB)