Die Beschränkung von Diisocyanaten nach REACH  Leitfaden für Betriebe, die Diisocyanate (DI) verwenden

Für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Diisocyanaten in der EU gelten seit 2023 Verpflichtungen gemäß der entsprechenden REACH-Beschränkung. Der Leitfaden „Die Beschränkung von Diisocyanaten nach REACH“ fasst die wesentlichsten Verpflichtungen kurz und verständlich zusammen.

Titelblatt "Die neue Beschränkung von Diisocyanaten nach REACH"

Mit  Verordnung (EU) 2020/1149 (EUR-Lex) vom 3. August 2020 wurde in Anhang XVII der REACH-Verordnung der Eintrag 74 aufgenommen, der das Inverkehrbringen und Verwendung von Diisocyanaten in der EU beschränkt.

Mit dieser Beschränkung soll der hohen Anzahl an Berufskrankheiten (allergisches Asthma), die mit der Verwendung von Diisocyanaten bei der Arbeit einhergehen, in der EU bestmöglich vorgebeugt werden. Es wurden dafür insbesondere standardisierte Mindestschulungsanforderungen für Anwender von Diisocyanaten erarbeitet.

Ab dem 24. August 2023 sind VOR einer industriellen oder gewerblichen Verwendung von Diisocyanaten solche Schulungen erfolgreich zu absolvieren. Auch Selbstständige müssen dann eine Schulung nachweisen können.

Die Beschränkung von Diisocyanaten nach REACH (PDF, 1 MB)