Der gemeinsame Vollzugsschwerpunkt der Arbeits- und Chemikalieninspektorate zu Diisocyanaten

Zwischen Herbst 2023 und Frühjahr 2024 wurde österreichweit ein Vollzugsschwerpunkt zur Diisocyanat-Beschränkung gemäß der REACH-Verordnung durchgeführt. Durch diese Beschränkung ist auch das ArbeitnehmerInnenschutzrecht berührt, weshalb dieser Vollzugsschwerpunkt von Chemikalien- und Arbeitsinspektor:innen gemeinsam durchgeführt wurde.

Gemeinsamer Vollzugsschwerpunkt der Arbeits- und der Chemikalieninspektorate zu Diisocyanaten

Die Vorarbeit zur nationalen Umsetzung der Beschränkung gemäß Verordnung (EU) 2020/1149 begann in Österreich 2022 mit der Veröffentlichung eines Diisocyanat-Leitfadens für Betriebe und Behörden. Der nun von den beiden zuständigen Behörden (Arbeits-und Chemikalieninspektion) gemeinsam durchgeführte Vollzugsschwerpunkt Diisocyanate sollte zeigen, wie die Beschränkung in Österreich tatsächlich umgesetzt wird und ob und ggf. welche Rolle der Diisocyanat-Leitfaden dabei spielt. Die Zusammenarbeit der beiden Behörden war bei diesem Vollzugsschwer-punkt unerlässlich, ebenso wie eine ausführliche Vorbereitung.

Kontrollen wurden in 40 Betrieben verschiedener Branchen und Größen unter Verwendung standardisierter Fragebögen durchgeführt. Das Feedback zu dieser Zusammenarbeit war überwiegend positiv. Die Kontrollen der Arbeitsinspektor:innen zeigten Mängel aber insgesamt ein zufriedenstellendes Bild. Die Kontrollen der Chemikalieninspektor:innen zeigten Mängel primär in der Lieferkettenkommunikation, die sich in den Verwenderbetrieben fortsetzen. Es zeigte sich jedoch auch, dass Betriebe, insbesondere von der Schulungspflicht für Diisocyanate, über andere Wege als die jeweilige Lieferkette erfuhren. Schulungen selber wurden öfter online durchgeführt als in Präsenz. Einige der Online-Schulungen wurden jedoch zusätzlich noch unterstützt. Die Qualität von Schulungsmaterial, Schulung und Schulungsbedingungen war, wenn beurteilbar, weitgehend zufriedenstellend. Empfehlungen des Diisocyanat-Leitfadens wurden umgesetzt. Durch die Kontrollen zeigte sich auch, dass Rezepturen geändert werden, ganze Produktportfolios (z. B. Lacke) nunmehr Diisocyanatgehalte unterhalb von 0,1 Gew.- % Monomer aufweisen und daher nicht mehr von der Beschränkung erfasst sind.

Last not least, in Österreich stehen neben den Schulungen der Diisocyanate-Herstellerverbände auch (Präsenz-)Schulungen diverser Anbieter zur Verfügung.

Gemeinsamer Vollzugsschwerpunkt der Arbeits- und der Chemikalieninspektorate zu Diisocyanaten (PDF, 806 KB)