Modelle zur Unterstützung von Investitionen für den Heizungstausch im mehrgeschossigen Wohnbau für einkommensschwache Haushalte Sauber Heizen für Alle – großvolumig
Mit dem vorliegenden Endbericht wurden mehrere Förderoptionen für thermisch-energetische Sanierungen von einkommensschwachen Haushalte im mehrgeschossigen Wohnbau in den unterschiedlichen Gebäudebestandssegmenten entworfen und hinsichtlich ihrer rechtlichen, wirtschaftlichen und fördertechnischen Umsetzbarkeit erörtert.
2022 wurde die Förderschiene „Sauber Heizen für Alle“ gestartet, vorerst aus pragmatischen Gründen nur für den Sektors der Eigenheime. Mit der vorliegenden Studie wurden Modelle für deren Implementierung im großvolumigen Wohnbau entwickelt.
Einkommensschwache Haushalte leben in allen Bestandssegmenten, wenn auch in anderer Verteilung als der Durchschnitt der Gesamtbevölkerung, mit höheren Anteilen in Gemeinde- und privaten Mietwohnungen und niedrigeren in Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Angesichts dessen wurde der Versuch unternommen, Fördermodelle für alle Bestandssegmente auszuarbeiten. Sie sollten ohne wohnrechtliche Anpassungen rasch implementierbar sein. Anspruchsberechtigt sind Haushalte der untersten beiden Einkommensdezile und mit verringerten Fördersätzen die des dritten Dezils. Die Subjektförderung greift erst, nachdem alle verfügbaren Objektförderungen von Bund und Ländern ausgeschöpft sind. Die Anspruchsberechtigung wird von Förderstellen der Länder geprüft. Allerdings gelten auch die Bezugsberechtigung von Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Notstandshilfe, GIS-Befreiung und Ähnliches als Nachweise. Das Vermögen der Haushalte bleibt ebenso unberücksichtigt wie allfällige Energie- bzw. Kosteneinsparungen durch die Sanierungsmaßnahmen. Einen besonderen Stellenwert hat der Datenschutz. Die Modelle müssen sicherstellen, dass die Einkommensverhältnisse der begünstigten Haushalte weder der Vermieter:in, noch den Mitbewohner:innen bekannt sind. Es wird die Einrichtung einer sozialen Anlaufstelle vorgeschlagen, die die Zielgruppe auf dem Weg durch die Sanierung und die Inanspruchnahme der Förderung begleitet.
Förderbar sind die Heizungsumstellung und thermische Maßnahmen. Es werden gebäudebezogene Mindeststandards nach Sanierung vorgeschlagen, insbesondere eine thermische Qualität der Hülle, die eine Umstellung auf Niedertemperaturheizung zulässt. Für die Heizungsumstellung scheint die Vorgabe von Kostenobergrenzen machbar, hinsichtlich thermischer Maßnahmen ist dies problematisch. Deshalb soll für solche Maßnahmen eine Obergrenze der Subjektförderung von z. B. 200 Euro/Quadratmeter NFL/Nutzwert festgelegt werden. Es soll seitens der Wohnungs- oder Hauseigentümer ein angemessener Teil aller gebäudebezogenen Rücklagen sowie Eigenmittel für die Sanierung eingesetzt werden, wofür entsprechende Formeln vorgeschlagen werden.
Unter den gegebenen wohnrechtlichen Rahmenbedingungen ist das eine Modell für alle Bestandssegmente nicht auffindbar. Grundsätzlich können nur Sanierungskosten von einkommensschwachen Haushalten abgefördert werden, die zuvor zulässigerweise auf diese überwälzt wurden. Das verunmöglicht die Anwendung der Förderung in einigen Teilsektoren des großvolumigen Wohnungsbestands. Das hatte zur Folge, dass unterschiedliche Modelle für die verschiedenen Wohnrechtsregime zu entwickeln waren, insgesamt sechs.