Extra Law – Mobility Experimentierräume im Verkehrs- und Mobilitätsrecht
Interdisziplinäre Studie zur Erarbeitung eines neuen (Rechts)-Rahmens für die Erprobung neuer Verkehrstechnologien und Mobilitätskonzepte für Österreich
Der erste Teil der interdisziplinäre Studie zur Erarbeitung eines neuen (Rechts)-Rahmens für die Erprobung neuer Verkehrstechnologien und Mobilitätskonzepte für Österreich setzt sich mit dem bestehenden Rechtsrahmen auseinander. Er wurde in Koordination und Abstimmung mit dem zweiten Teil der Studie „Interdisziplinäre Rahmenbedingungen“ erstellt.
Die vorgenommene rechtliche Analyse basiert auf der verkehrstechnischen Analyse, nimmt aber – der Zielsetzung der Studie entsprechend – nicht auf einzelne Szenarien Bezug, sondern entwickelt daraus ein allgemeines Anforderungskonzept für Experimentierräume im Verkehrs-und Mobilitätsbereich.
Die Studie baut auf einem Koordinierung-Workshop auf, der am 21. März 2019 im damaligen BMVIT (jetziges BMK) stattgefunden hat. In Hinblick auf die konzeptionelle Ausrichtung eines Rechtsrahmens für einen Experimentierraumbedarf es der Koordination, um eine auf den bestehenden Perspektiven aufbauende Analyse vornehmen zu können. Insoweit sei allen TeilnehmerInnen des Workshops für ihre konstruktiven Beiträge gedankt.
Regulierte Experimentierräume und ähnliche Begriffe wie „regulatory sandboxes“, „living labs“ oder „Reallabore“ geben Innovationsakteuren die Möglichkeit, ihre Produkte unter Realbedingungen in einem zeitlich und physisch abgegrenzten Raum auszutesten. Sie sollen Freiräume für Innovation zum Nutzen der Allgemeinheit schaffen, dürfen die Freiheitsrechte Einzelner zu diesem Zweck jedoch nicht verletzen. Ebenso müssen Gleichheit vor dem Gesetz, kompetenzrechtliche Grenzen und Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden.
Als Grundlage für die Erarbeitung des rechtlichen Rahmens für Experimentierräume werden im Rahmen der Studie unterschiedliche Anwendungsfälle zur Erprobung neuer Verkehrstechnologien und Mobilitätskonzepte untersucht. In der ersten Phase der Studie werden anhand der Anwendungsfälle die Anforderungen an Experimentierräume mit wesentlichen Innovationsakteuren abgestimmt. Die Abstimmung der Anwendungsfälle und Erarbeitung der Anforderungen erfolgte in definierte drei Schritten.
Der letzte Teil der Studie dient der Konzeption der weiteren Vorgangsweise, um die Überlegungen zu Experimentierräume im Verkehrs- und Mobilitätsrecht zu implementieren.
Ausgangspunkt für die Implementierung ist ein inhaltliches Konzept, das konkrete Weichenstellungen für die weitere Vorgangsweise vornimmt. Es baut dabei auf dem in Teil ein der Studie aufgestellten Anforderungskatalog auf. Das inhaltliche Konzept teilt sich in weiterer Folge in zwei Schritte. In einem ersten Schritt werden die inhaltlichen Weichenstellungen konkretisiert und in einem zweiten Schritt diese Entscheidungen in eine – noch allgemeine – Struktur implementiert.
Neben dem inhaltlichen Konzept stellt der dritte Teil der Studie einen prozeduralen Umsetzungsplan in Hinblick auf die weitere Vorgangsweise zur Etablierung eines Rechtsrahmens für Experimentierräume im österreichischen Verkehrs- und Mobilitätsrecht zur Verfügung.