Sofortprogramm: Erneuerbare Energie in der Mobilität Eine Umsetzungsstrategie des Mobilitätsmasterplan 2030 für die Energiewende im Straßenverkehr
Das Sofortprogramm „Erneuerbare Energie in der Mobilität“ schlägt die Brücke zwischen dem Mobilitätsmasterplan 2030 und den ambitionierten verkehrlichen Neuerungen im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets der Europäischen Union.
Die Umstellung auf erneuerbare Antriebe leistet einen großen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität 2040. Um den Hochlauf zu garantieren hat sich Österreich bereits bis 2030 folgende Ziele gesetzt:
- Bis 2030 will Österreich beim Anteil der Neuzulassungen von emissionsfreien PKW auf Platz 1 der EU‑27 kommen. Der 1. Platz in der EU‑27 entspricht dem 3. Platz in Europa, mit den Vorreiter-Ländern Norwegen und Island an erster und zweiter Stelle.
- Bis 2030 sollen mindestens 1,6 Millionen vollelektrische PKW in Österreich unterwegs sein.
Ziel dieses Sofortprogramms ist es, dem Ziel des Mobilitätsmasterplans 2030 zu entsprechen, sodass spätestens ab 2030 nur noch emissionsfreie PKW neu zugelassen werden. Falls allerdings die absolute Anzahl an PKW-Neuzulassungen über mehrere Jahre in der Größenordnung der Jahre 2020 und 2021 verbleibt, kann auch die absolute Anzahl an emissionsfreien Fahrzeugen im Bestand im Jahr 2030 geringer ausfallen.
Parallel zum Hochlauf der emissionsfreien Fahrzeuge soll ein Ausbau der Infrastruktur erfolgen, um einen flächendeckenden Betrieb für alle Fahrzeugtypen zu garantieren. Mit dem Ausbau soll auch eine nutzer:innenfreundliche Benützung der Infrastruktur garantiert werden:
- Im Jahr 2030 soll österreichweit jede Person (95 % der Bevölkerung) in maximal 15 Kilometern einen Standort zum Schnellladen erreichen können. Für die meisten Menschen in Österreich wird die Distanz zur nächsten Schnellladestation deutlich unter 3 Kilometern liegen.
- Im Jahr 2030 soll am hochrangigen Straßennetz im Schnitt alle 25 Kilometer ein Schnelllade-Standort für PKW und leichte Nutzfahrzeuge zur Verfügung stehen, wobei zwischen den Standorten ein Maximalabstand von 50 Kilometer nicht überschritten wird. Dafür werden bis 2025 die Mindestziele der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) umgesetzt sein, ab 2027 sollen bereits 800 Ladepunkte an mindestens 70 Standorten zur Verfügung stehen, die eine Mindestleistung von jeweils 150 Kilowatt aufweisen. Bis zum Jahr 2030 werden es mindestens 1.500 Ladepunkte an bis zu 100 Standorten sein. Damit wird im Zeitraum bis 2030 die AFIR deutlich übererfüllt.
- Noch im Jahr 2022 werden die ersten Standorte am hochrangigen Straßennetz für Hochleistungsladeinfrastruktur zur Versorgung von vollelektrischen schweren Nutzfahrzeugen identifiziert. Im Jahr 2023/24 sollen die ersten Standorte in Betrieb genommen werden. Bis 2025 und 2030 sind zumindest die Vorgaben der AFIR umzusetzen.
Für die Erreichung der Ziele des Mobilitätsmasterplans 2030 und des vorliegenden Sofortprogramms Erneuerbare Energie in der Mobilität bedarf es eines umfangreichen Maßnahmenbündels. Es wurde unter Einbindung von mehr als 80 Expert:innen aus über 50 Institutionen 41 konkrete Maßnahmen in folgenden Kategorien erarbeitet:
- Ladeinfrastruktur
- Nutzer:innenkomfort
- Flottendekarbonisierung und öffentliche Beschaffung
- Erneuerbare Kraftstoffe
- Förderungen
- Forschungsprogramme und F&E-Dienstleistungen
- Piloten und Experimentierräume
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Kooperationen und Partnerschaften
Sofortprogramm: Erneuerbare Energie in der Mobilität (PDF, 1 MB)