Technische Zulassungen
Sie stellen im Sinne der Verwaltungsvereinfachung Eignungs- und Verwendbarkeitsnachweise dar und ersetzen den im Einzelfall notwendigen Nachweis der Eignung des Produktes für den vorgesehenen Verwendungszweck.
Die Beurteilung der Eignung und Verwendung erfolgt durch Vorlage von entsprechenden Prüfungsergebnissen und Berichten hinsichtlich der maßgebenden Eigenschaften und des Anwendungsbereiches nach den entsprechenden Eurocodes, Normen und Richtlinien.
Über jedes zugelassene Produkt hat ein Überwachungsvertrag mit einer akkreditierten Prüf- und Überwachungsstelle vorzuliegen. Die Überwachungen sind regelmäßig durchzuführen. Gegebenenfalls ist der Überwachungsbericht dem Bundesministerium vorzulegen.