Lebensmittel wegwerfen oder spenden: Meldepflicht für Supermärkte
Eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes führt eine Meldepflicht für Händler ein: Sie müssen dem BMK künftig einmal im Quartal melden, wie viele Lebensmittel sie weggeworfen haben und wie viele Lebensmittel gespendet wurden.
Mit der bereits im Nationalrat beschlossenen Novelle sind große Lebensmittelhändler und Supermarktketten ab einer Verkaufsfläche von 400 m2 oder fünf Verkaufsstellen nun bei der unentgeltlichen Weitergabe und Entsorgung von Lebensmitteln einer Transparenzregelung verpflichtet. Dies betrifft rund 900 Unternehmen in Österreich.
Die Meldungen sollen vierteljährlich erfolgen, erstmals für das vierte Kalenderquartal 2023 bis zum 10. Februar 2024. Gemeldet werden muss die Masse aller Lebensmittel, die unentgeltlich zum menschlichen Verzehr weitergegeben wird sowie jene, die als Abfall entsorgt wird. Das BMK wird vierteljährlich einen Bericht über die Meldungen veröffentlichen.
„Es kann nicht sein, dass in Zeiten der Teuerung, in denen viele Menschen nicht mehr wissen wie sie über die Runden kommen, Tausende Tonnen Lebensmittel einfach weggeworfen werden. Die Neuregelung im Abfallwirtschaftsgesetz schafft hier nun Transparenz und ist eine klare Ansage gegen Lebensmittelverschwendung. Unternehmen werden angehalten, ihre noch genusstauglichen Lebensmittel zu spenden und Abfälle zu vermeiden“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Mikrounternehmen und Lebensmittelproduzenten, die durch Direktabsatz Lebensmittel vertreiben, wie etwa Bäuerinnen und Bauern, sind von der Regelung nicht erfasst.
Lebensmittel sind kostbar
Lebensmittel sind definitiv zu kostbar, um verschwendet zu werden. Alleine die ökologischen Auswirkungen rechtfertigen neue Lösungsansätze: Es werden nicht nur Ressourcen vergeudet, die zum Beispiel für Produktion, Verarbeitung und Transport notwendig sind, es entstehen auch vermeidbare Emissionen und gravierende Klimaeffekte.
Im September 2015 wurde die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung von der Vollversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Ein Teilaspekt der dabei definierten globalen Nachhaltigkeitsziele ist auch die Verringerung der Lebensmittelabfälle: Bis 2030 sollen die vermeidbaren Lebensmittelabfälle pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbiert und die Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferketten reduziert werden.
Österreich hat sich verpflichtet, diese Zielvorgaben umzusetzen. Im Rahmen der Initiative „Lebensmittel sind kostbar“, einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Supermärkten und dem BMK, werden laufend Lebensmittel an soziale Organisationen weitergegeben. So konnten bisher rund 20.000 Tonnen Lebensmittel gerettet werden. Schätzungen gehen davon aus, dass im Handel trotzdem jedes Jahr 70.834 Tonnen an vermeidbaren Lebensmittel-Abfällen anfallen. Die aktuelle Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes schafft hier mehr Transparenz und einen zusätzlichen Anreiz für den verantwortungsvollen Umgang mit wertvollen Ressourcen.