Band 19: Merkur – Auswirkungen der Entwicklung des Marktes für E-Fahrräder VSF-Forschungsarbeit, Februar 2013

Auswirkungen der Entwicklung des Marktes für E-Fahrräder auf Risiken, Konflikte und Unfälle auf Radinfrastrukturen

Titelbild der Publikation
Foto: BMVIT

Die rechtliche Situation in Österreich unterscheidet sich von anderen Ländern in mehreren Aspekten. Anders als zum Beispiel in Deutschland oder der Schweiz können hier unter bestimmten Voraussetzungen (Leistungs- und Geschwindigkeitsgrenzen) auch selbstfahrende, elektrisch angetriebene Fahrzeuge rechtlich als Fahrräder gelten. Somit dürfen im Prinzip – bis zu 70 Kilogramm schwere – Elektroscooter (E-Scooter) von 10-jährigen Kindern mit Fahrradausweis sowie 12-jährigen Kindern ohne Fahrausbildung unbeaufsichtigt im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Die Verwendung derartiger Fahrzeuge von Kindern ist aufgrund des Verhältnisses Fahrer- zu Fahrzeuggewicht und der erreichbaren Geschwindigkeit jedenfalls als sicherheitskritisch anzusehen.

Die Fahrzeugklasse der schnellen Pedelecs existiert rechtlich in Österreich nicht. Bei den am Markt befindlichen Fahrzeugen und auch verkauften Fahrzeugen dieses Typs handelt es sich weder um Fahrräder noch entsprechen sie den Ausrüstungsvorschriften für Mopeds. Ansuchen um Einzeltypengenehmigungen wurden bislang nicht gewährt. Schnelle Pedelecs dürfen in Österreich deshalb nicht im öffentlichen Straßenraum betrieben werden. Auch die rechtliche Einordnung von Segways als Fahrrad in Österreich ist einzigartig. Eine Orientierung an den gesetzlichen Regelungen in Deutschland und der Schweiz wäre aus harmonisierungs- und verkehrstechnischer Sicht wünschenswert. Insbesondere wäre eine klare gesetzliche Regelung der Fahrzeugklasse S-Pedelec anzustreben.

Die Exekutive hat derzeit keine Möglichkeit, die Gesetzeskonformität der Leistung eines Elektrofahrrads (E-Fahrrads) zu überprüfen beziehungsweise Fahrzeuge (außer wenn diese an einem Unfall beteiligt sind) in Prüfanstalten zuzuführen. Weiters können Pedelecs leicht in Richtung einer Erhöhung der mit Trittkraftunterstützung erreichbaren Geschwindigkeit manipuliert werden. Für eine effiziente Kontrolle durch die Exekutive wären Maßnahmen wie ein Antimanipulationsschild unbedingt erforderlich.

Grundsätzlich wäre es erforderlich, Verkehrsunfälle mit E-Fahrrädern in der amtlichen Verkehrsunfallstatistik gesondert zu erfassen, um die Analyse und Beobachtung des Unfallgeschehens zu gewährleisten.

Hinweis

Haben Sie Interesse am Bericht, wenden Sie sich bitte an road.safety@bmk.gv.at.