Wiener Außenring Schnellstraße Schwechat-Süßenbrunn

In Ablauf

Der Bund (vertreten durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)

Seitens des Initiators wird vorgeschlagen,

  • den Straßenzug der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße zwischen dem Knoten Schwechat (A 4) und der ASt Groß-Enzersdorf (VA 2, „Lobautunnel“) und

  • den Straßenzug der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße zwischen dem Knoten Wien/Süßenbrunn (S 2) und der ASt Groß-Enzersdorf (VA 1) aus dem Verzeichnis des Bundestraßengesetzes
    zu streichen.

Im Zuge der Strategischen Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V) werden die vorgeschlagene Netzveränderung und der Umweltbericht veröffentlicht und die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen für die Öffentlichkeit eingeräumt. Der Beteiligungsprozess wird ausschließlich in schriftlicher elektronischer Form durchgeführt.

Inhalt der SP-V ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung potenzieller erheblicher Auswirkungen einer vorgeschlagenen Netzveränderung. Fokus der SP-V und der Beteiligung der Öffentlichkeit ist die strategische Ebene der Netzveränderung. Ziel ist es, sachbezogene Hinweise zur vorgeschlagenen Netzveränderung und insbesondere zu deren erheblichen Umweltauswirkungen zu erhalten.

Grundsätzlich können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nur Stellungnahmen mit Sachargumenten zur vorgeschlagenen Netzveränderung oder zum Umweltbericht ausgewertet werden. Rein wertende Meinungsäußerungen zur vorgeschlagenen Netzveränderung können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig wie allgemeine Meinungsäußerungen ohne Bezug zur vorgeschlagenen Netzveränderung oder zum Umweltbericht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist kein Abstimmungsverfahren, daher erfolgt auch keine Aufrechnung zwischen „unterstützenden“ und „ablehnenden“ Stellungnahmen. Mehrfacheinsendungen von inhaltsgleichen Stellungnahmen werden inhaltlich nur einmal berücksichtigt, thematisch gleiche Inhalte strukturiert zusammengefasst. Gegenstand der Prüfung einer Netzveränderung ist ausschließlich die Frage, ob für eine Netzveränderung grundsätzlich ein verkehrlicher Bedarf besteht, welche Alternativen denkbar sind und welche potenziellen erheblichen Auswirkungen durch die jeweilige Alternative erwartet werden können.

Wie spätere Projekte, die sich aus der Netzveränderung ergeben können im Detail auszugestalten sind, wird in nachgelagerten Planungsverfahren konkretisiert. Dort erfolgt eine weitere und detaillierte Betrachtung jener Einzelprojekte und seiner Auswirkungen auf regionaler bzw. lokaler Ebene und deren Schutzgüter, die sich aus der Netzveränderung ergeben. Gegebenenfalls können sich aus der Strategischen Prüfung konkrete Erkenntnisse und Informationen ergeben, die für spätere Planungsverfahrensschritte von Belang sind.

Stellungnahmen werden nicht einzeln beantwortet oder veröffentlicht, sondern in der „Zusammenfassenden Erklärung“ zusammenfassend behandelt. Die Erkenntnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung können ebenso wie die Inhalte des Umweltberichts aber auch dazu führen, dass die Netzveränderung verworfen und eine der untersuchten Alternativen, einschließlich der Nullalternative, zur Weiterbetreibung empfohlen wird.

Gemäß SP-V-Gesetz kann die gesamte Öffentlichkeit uneingeschränkt (jede Person) Stellung zur vorgeschlagenen Netzveränderung und zum Umweltbericht nehmen. Der dafür vorgesehene Zeitraum läuft von 5.Februar 2025  bis 21. März 2025.

Stellungnahmen können per E-Mail an spv@bmk.gv.at gesandt werden.

Umweltbericht

Nachfolgend ist der Umweltbericht zur vorgeschlagenen Netzveränderung einsehbar:

Kontakt

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung II/3 – Infrastrukturplanung
Radetzkystraße 2, Postfach 201, 1000 Wien
E-Mail: spv@bmk.gv.at