Neue umfassende Förderung für Heizungstausch – Rund 75 Prozent Kostenübernahme Neue Förderhöhen gelten ab 1. Jänner 2024 – Fördertopf für 2024 mit 1.250 Millionen Euro ausgestattet

Der Heizungssektor ist ein zentraler Hebel im Klimaschutz. Derzeit heizen noch rund 1,5 Millionen Haushalte in Österreich mit alten, dreckigen Öl- oder Gasheizungen. Mit dem Erneuerbaren-Wärme-Paket sollen möglichst rasch möglichst viele fossile Heizungen getauscht werden. Deshalb werden jetzt die Förderungen massiv erhöht.

Zentrale Eckpunkte des Förderpakets

  • Beim Heizungstausch werden durch Bundes- und Landesförderung durchschnittlich 75 Prozent der Kosten für eine neue Heizung übernommen.
  • Das Förderprogramm "Sauber Heizen für alle" wird deutlich ausgeweitet. Haushalte im untersten Einkommensdrittel erhalten 100 Prozent bis hin zur technologiespezifischen Kostengrenzeder Kosten gefördert.
  • Die Förderpauschalen des Bundes für die thermische Gebäudesanierung werden durchschnittlich verdreifacht.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: "Mit den neuen Förderungen wird der Heizungstausch so attraktiv wie nie zuvor. Passend zur gewählten Heizung gibt es rund 75 Prozent Förderung. Und Menschen mit geringem Einkommen bekommen 100 Prozent der neuen Heizung finanziert. Damit ist klar: Eine klimafreundliche Heizung ist immer die beste Wahl. Und ich bin überzeugt, viele Menschen werden genau das tun."

Der Vorschlag des BMK für neue Bundesförderung im Detail

Für den Umstieg von bestehenden fossilen Heizungen auf moderne, grüne Alternativen in Bestandsgebäuden sollen die bestehenden Förderungen massiv erhöht werden. Bislang gab es eine Pauschale in Höhe von 7.500 Euro und für den Tausch von Gasheizungen zusätzlich einen "Raus aus Gas"-Bonus von 2.000 Euro.
    
Es sollen ab 1. Jänner 2024 technologiespezifische Förderpauschalen, daher sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser, als auch für Reihenhäuser und den mehrgeschossigen Wohnbau gelten. Je höher die Investitionskosten für ein klimafreundliches Heizsystem, desto höher soll somit auch auch die Förderung ausfallen. Eine Erdwärmepumpe ist teurer als ein Fernwärmeanschluss. Das soll nun auch bei den Förderpauschalen des Bundes abgebildet werden.

Förderpauschalen für Ein- und Zweifamilienhäuser:

  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 15.000 Euro
  • Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung: 18.000 Euro
  • Scheitholz-Zentralheizung: 16.000 Euro
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 Euro
  • Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro

Auch der mehrgeschossige Wohnbau ist von der Förderoffensive umfasst. Gerade der mehrgeschossige Wohnbau spielt eine wichtige Rolle beim Ausstieg aus klimaschädlichen Öl- und Gasheizungen. Aus diesem Grund sollen auch im mehrgeschossigen Wohnbau künftig deutlich erhöhte Fördersätze zum Tragen kommen.

Je nach Heizungssystem und Leistung der Anlage solle es nach Vorschlag des Klimaschutzministeriums bis zu 45.000 Euro Basisförderung vom Bund (bisher bis zu 15.000 Euro). Dazu kommen 4.000 Euro pro Wohneinheit für die Zentralisierung des Heizsystems (bisher 3.000 Euro). Zudem soll  es auch hier weitere Boni geben, etwa für die Umstellung von Gas- auf Elektroherde, für das Bohren einer Erdsonde bei gleichzeitigem Einbau einer Erdwärmepumpe, für den Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem oder für die Errichtung einer thermischen Solaranlage.

Aber nicht nur der Heizungstausch soll attraktiv gefördert werden. Auch die Förderhöhe des Bundes für die thermische Sanierung der Gebäude wird verdreifacht. Im Ein- und Zweifamilienhaus wird die maximale Förderhöhe für eine umfassende Sanierung von derzeit 14.000 Euro auf 42.000 Euro angehoben. Im mehrgeschossigen Wohnbau verdreifacht das Klimaschutzministerium die maximale Förderung von 100 Euro/m2 auf 300 Euro/m2. Damit sollen die 200 Mio. Euro aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung konkret umgesetzt werden.

Die Förderung für Menschen mit geringem Einkommen "Sauber Heizen für Alle" wird deutlich ausgeweitet. Wie bisher werden hier bis zu einer technologiespezifischen Obergrenze einhundert Prozent der Kosten einer neuen Heizung gefördert. Nun wird die Förderung von Haushalten der untersten beiden Einkommensdezile auf das unterste Einkommensdrittel ausgeweitet. Bezogen auf einen Einpersonenhaushalt können Haushalte bis zu einem Monatseinkommen von netto 1.904 Euro (zwölf Mal) unterstützt werden. Für einen Mehrpersonenhaushalt erhöht sich die Einkommensgrenze mit entsprechenden Gewichtungsfaktoren (Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen und 0,3 für jedes zusätzliche Kind). Die Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern beträgt netto 3.998 Euro.

Die Kostenobergrenzen werden für 2024 an den Baupreisindex angepasst:
Technologie Kostenobergrenze neu
Anschluss Fernwärme 28.243 Euro
Pellet- oder Hackgutkessel 35.893 Euro
Scheitholzkessel  29.816 Euro
Luft/Wasser Wärmepumpe 25.383 Euro
Sole/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe 37.252 Euro