Beispiel Aufbau einer zivilen Sicherheitszone
Der Aufbau einer Sicherheitszone soll anhand eines Beispiels – der Sicherheitszone für den Flughafen Innsbruck - erklärt werden.
Dimensionen und Steigungsverhältnisse können von Flughafen zu Flughafen variieren. Wie und in welcher Höhe die Begrenzungen der Sicherheitszone verlaufen, kann – wie bereits erwähnt – der dazugehörigen Sicherheitszonen-VO entnommen werden.
Wie aus oben dargestellter Grafik ersichtlich, besteht die Sicherheitszone aus unterschiedlichen Flächen. Zum leichteren Verständnis sind diese verschiedenfarbig dargestellt.
Bei der Fläche „A“ (gelb) handelt es sich um die Piste bzw. einen bestimmten definierten Bereich über die Piste hinaus. Die Fläche „A“ verläuft grundsätzlich auf der Erdoberfläche (§ 3 Sicherheitszonen – VO Innsbruck).
Die Flächen „B“ (braun) bilden die seitlichen Übergangsflächen. Sie steigen nach außen hin im Verhältnis 1:7 bis zur Schnittlinie mit der Fläche „E“ an (§ 3 Sicherheitszonen – VO Innsbruck).
Die Flächen „C“ (grün bzw. grün schraffiert) bilden die Anflugflächen. Diese steigen vom jeweiligen Anflugflächenbezugspunkt (östlich und westlich der Piste) bis zu einer Höhe von 60m über dem jeweiligen Bezugspunkt im Verhältnis 1:50 an. Die Anflugflächenbezugspunkte sind jeweils in Anflugrichtung mit 60 Meter vor den Schwellen festgelegt (§ 3 Sicherheitszonen – VO Innsbruck).
Die Fläche „D“ (rosa bzw. rosa schraffiert) beginnt anschließend an die Fläche „C“ (60 Meter über dem jeweiligen Anflugflächenbezugspunkt) und verläuft nach außen hin ansteigend im Verhältnis 1:40 (§ 3 Sicherheitszonen – VO Innsbruck).
Die Fläche „E“ (ocker) nennt man auch Horizontalfläche. Sie verläuft in einer Höhe von 45 Meter über dem Flughafenbezugspunkt in einem Radius von 4 Kilometer. Der Flughafenbezugspunkt des Flughafens Innsbruck liegt bei 579 Meter NN, woraus sich eine Höhe von 624 Meter NN der Fläche „E“ ergibt (§ 3 Sicherheitszonen – VO Innsbruck).
Die Fläche „F“ (grau) nennt man auch Kegelfläche. Sie beginnt in einer Höhe von 624 Meter NN (Schnittlinie mit der Horizontalfläche “E“) und verläuft im Verhältnis 1:20 ansteigend nach außen hin bis zu einer Höhe von 679 Meter NN in einem Radius von 5,1 Kilometer (§ 3 Sicherheitszonen – VO Innsbruck).
Die Begrenzung der Sicherheitszone ist durch die umrandete schwarze Linie festgelegt. Die vorgenannten Flächen „A“ bis „F“ bilden die untere Begrenzungsfläche der Sicherheitszone. Überschneiden sich zwei Flächen wie zum Beispiel „E“ und darüberliegend die Fläche „C“ (grün schraffiert) so gilt die jeweils untere Fläche als Begrenzung der Sicherheitszone (§ 3 Sicherheitszonen – VO Innsbruck).
Interessant am Beispiel der Sicherheitszone für den Flughafen Innsbruck ist, dass das Gelände nördlich und südlich des Flughafens bereits durch seine Beschaffenheit ein Luftfahrthindernis im Sinne des § 85 Absatz 1 LFG darstellt. Auch diesem Umstand wurde bei der Festlegung der Sicherheitszone im Jahr 1961 Rechnung getragen. Das Gebiet wurde durch die orange Kennzeichnung ausgewiesen. Ex lege stellt somit jedes Objekt in diesem Bereich ein Luftfahrthindernis im Sinne des § 85 Absatz 1 LFG dar.