Entrichtung eines Kostenersatzes
In diesem Erlass wird eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen für den Kostenersatz erläutert (Rechtsgrundlage: § 58 Absatz 4 Kraftfahrgesetz, § 2 Absatz 2 Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung)
In diesem Erlass wird eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen für den Kostenersatz erläutert (Rechtsgrundlage: § 58 Absatz 4 Kraftfahrgesetz, § 2 Absatz 2 Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung)