Förderungsrichtlinien Umweltförderung im Inland
Mit den neuen Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland wird die Grundlage für den Einsatz von circa 650 Millionen Euro an RRF-Mittel (finanziert aus NextGenerationEU) in den gemäß dem Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans (ÖARP) definierten Förderbereichen wie etwa der Förderung von Maßnahmen zur Transformation der Wirtschaft, klimafitte Ortskerne, Energiearmut, Leergutrücknahmesysteme, Reparaturbonus usw., geschaffen.
Zudem sehen die Richtlinien verbesserte Optionen zur Festlegung der Förderintensitäten, die Möglichkeit der Förderung von Betriebskosten unter bestimmten definierten Rahmenbedingungen sowie die Möglichkeit der Förderung von Maßnahmen an ETS-Anlagen vor.
Im Hinblick auf die ausgeweiteten Einsatzbereiche werden die bisherigen Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland durch die Dienstleistungsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland und die Investitionsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland ersetzt und diese treten mit 1. April 2022 in Kraft.
Neu
Aufgrund der Änderung der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vom 26. Juni 2014 wurden die Investitionsförderungsrichtlinien 2022 mit einem Zusatz an die geltende beihilfenrechtliche Rechtsgrundlage angepasst. Die Bestimmung des § 10 Absatz 2 Z 5 der Investitionsförderungsrichtlinien 2022 ist ersatzlos entfallen. Der Zusatz zu den Investitionsförderungsrichtlinien 2022 tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.