Öko-Steuerreform für den Verkehr
Die Bundesregierung macht nächste Schritte am Weg zur Ökologisierung des Steuersystems. Der Fokus liegt dabei auf Maßnahmen im Verkehrsbereich, da dieser immer noch zu den größten Sorgenkindern in der heimischen CO2-Bilanz zählt. CO2-intensive und damit besonders klimaschädliche Fahrzeuge werden künftig im Ankauf teurer, umweltfreundliche Mobilitätslösungen hingegen begünstigt.
Verkehr als „CO2-Sorgenkind“
Der Ausstoß von Kohlendixid (CO2) bei neu zugelassenen PKW stieg zwischen den Jahren 2017 und 2019 weiter an. Das ist vor allem dem Trend zu immer größeren und somit schweren Fahrzeugen – insbesondere SUVs und Pick-Ups – geschuldet. Im Jahr 2019 lag der Anteil von SUVs und Geländefahrzeugen bereits bei rund 32 Prozent am Gesamtverkehr.
Das Klimaschutzministerium möchte hier mit einer Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVa) entgegenwirken. Durch die zielgerichtete Überarbeitung der Formel zur Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVa), die beim Ankauf eines Autos einmalig anfällt, werden besonders CO2-intensive und damit klimaschädliche Fahrzeuge in der Anschaffung teurer, was wiederum einen positiven Lenkungseffekt hin zu klimaschonenden Fahrzeugen und Fortbewegungslösungen im Allgemeinen bewirken soll.
NoVa-Neuerungen im Überblick
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten die steuerlichen Neuerungen folgendes:
- Der CO2-Freibetrag wird abgesenkt: Ab dem Jahr 2021 um 3 Gramm, von 2022 bis 2024 jährlich um 5 Gramm pro Kilometer.
- Der CO2-Malus wird verschärft: In den Jahren 2021 bis 2024 wird er auf 80 Euro pro Gramm verdoppelt. Früher schlagend, nämlich ab dem kommenden Jahr 2021, wird er bei 200 Gramm CO2 pro Kilometer, bis 2024 bei 155 Gramm CO2 pro Kilometer.
- Die Deckelung bei der NoVa wird verschärft:
- Für PKW:
2021 Anhebung auf 50 Prozent; 2022: 60 Prozent; 2023: 70 Prozent 2024: 80 Prozent; - Für Motorräder:
Der Deckel für CO2-intensive Motorräder wird von 20 auf 30 Prozent angehoben.
- Für PKW:
Ebenso wird ein seit langem bestehendes NoVa-Schlupfloch geschlossen, denn künftig sind alle Fahrzeuge zur Personen und Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen NoVa-pflichtig – auch SUVs, Pick-Ups und Vans, die als Klein-LKW gelten.
Steuerlicher Bonus für klimafreundliche Mobilität
Im Gegenzug sieht das Gesetzespaket zur Ökologisierung des Steuersystems eine steuerliche Begünstigung für klimafreundliche Mobilitätslösungen vor. Besonders Pendlerinnen und Pendler werden dabei in den Fokus genommen. War bisher die private Nutzung von Dienstautos durch eine günstige Pauschalierung ein attraktiver Gehaltsbestandteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, werden jetzt auch öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrräder stärker begünstigt.
Die Erleichterungen für Öffi- und Fahrrad-PendlerInnen sehen wie folgt aus:
- Steuerbefreit: Kein Sachbezug bei Öffi-Nutzung: Öffi-Netzkarten und Zeitkarten (1-2-3-Klimaticket, Jahrestickets, Monatskarten etc.) sind künftig vollkommen vom Sachbezug befreit, Pendlerinnen und Pendler, aber auch andere, ersparen sich so die Steuer.
- Entbürokratisierung bei Jobtickets: Der Erwerb muss nicht mehr durch den Arbeitgeber erfolgen, wie das bislang der Fall war, sondern die Tickets können auch einfach durch gänzliche oder teilweise Kostenübernahme abgewickelt werden.
- Pendlerpauschale auch für Dienst-RadlerInnen: Wer Anspruch auf Pendlerpauschale hat, bekommt es künftig auch wenn ein Dienstfahrrad genutzt wird.
Reparaturbonus, steuerfreier Strom und Ende des Tanktourismus
Weitere Ökologisierungsmaßnahmen im Steuerpaket zielen vor allem auf die Bereiche Nachhaltigkeit und Verkehrsentlastung.
Reparaturbonus: Begünstigt Reparieren statt Wegwerfen
Für Reparaturdienstleistungen (inklusive Ausbesserungen und Änderungen) gilt künftig der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 10 Prozent. Davon umfasst sind folgende Produkte:
- Fahrrädern und E-Bikes,
- Schuhe
- Lederwaren
- Kleidung
- Haushaltswäsche (wie zum Beispiel Bettwäsche, Tischdecken, Polsterbezüge oder Vorhänge)
Bahnunternehmen: Selbsterzeugter, grüner Strom künftig steuerfrei
Erzeugen Bahnunternehmen selbst erneuerbare Energie für den Eigenverbrauch, ist dieser künftig von der Elektrizitätsabgabe befreit. Dadurch wird das Erzeugen von Ökostrom deutlich billiger.
Maßnahmen gegen den Tanktourismus und LKW-Schwerverkehr
Im Sinne des Einsatzes gegen den Tanktourismus und den LKW-Schwerverkehr, der eine massive Belastung der österreichischen Bevölkerung und der heimischen CO2-Bilanz darstellt, wird die Möglichkeit der Erstattung von Vorsteuerbeträgen, die auf den Bezug von Kraftstoffen entfallen, für Unternehmer aus Drittländern ausgeschlossen. Sie müssen damit in Zukunft jedenfalls die vollen 20 Prozent Umsatzsteuer auf Benzin und Diesel bezahlen. Damit wird für sie das Tanken in Österreich teurer.