Keine Chance für Raser!
Überhöhte Geschwindigkeit zählt seit vielen Jahren zu den Hauptursachen schwerer und tödlicher Verkehrsunfälle. Alleine im letzten Jahr starben in Österreich mehr als 100 Menschen bei Crashs aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Extremes und wiederholtes Rasen, illegale Straßenrennen und weiteres rücksichtsloses Verhalten durch Raser gefährden die Sicherheit und das Leben vor allem von jungen Menschen und völlig Unbeteiligten.
Ein neues Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr wurde vom Klimaschutzministerium gemeinsam mit dem Innenministerium auf den Weg gebracht. Dabei wird der Raserei auf Österreichs Straßen konsequent der Kampf angesagt, denn überhöhte Geschwindigkeit ist immer noch für die meisten schweren und tödlichen Verkehrsunfälle in Österreich verantwortlich.
„Mit diesem Paket setzen wir nun wirksame Maßnahmen gegen extreme Raserei um. Damit werden wir besonders rücksichtslose Wiederholungstäter, die zum Teil an illegalen Straßenrennen teilnehmen, härter bestrafen. Und wir machen in letzter Konsequenz auch die Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich. Denn eines gilt immer: Jede und jeder Tote im Verkehr ist eine oder einer zu viel“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Der Salzburger Verkehrslandesrat Stefan Schnöll, der das Maßnahmenpaket federführend mitverhandelt hat, bedankt sich bei Bundesministerin Leonore Gewessler für ihre Unterstützung der Bundesländer im Kampf gegen Raser: „Autos mit stark überhöhter Geschwindigkeit werden zur Waffe und gefährden Menschenleben. Unsere Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Raserei waren in den Bundesländern ausgeschöpft. Ich danke dem Bund und Frau Ministerin Gewessler, dass die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe jetzt umgesetzt werden und wir damit ein wesentlich härteres Vorgehen gegen die Raser-Szene möglich machen. Die Beispiele anderer Länder zeigen, dass durchaus ein Zusammenhang zwischen schweren Raser-Unfällen und den geltenden Strafen besteht. Mit den Strafverschärfungen wollen wir nicht nur eine generalpräventive Wirkung erzeugen und abschrecken, sondern dort ansetzen, wo es wirklich weh tut: beim Führerschein-Entzug verbunden mit hohen Kosten und in extremen Fällen auch bei der Fahrzeugabnahme.“
Raserei ist kein Kavaliersdelikt
Die Negativtrends der vergangenen Jahre, mit einer Zunahme an Führerscheinabnahmen im Zusammenhang mit Raserei, sowie die jüngsten Ereignisse auf Österreichs Straßen bestätigen die Initiative zwischen BMK und BMI. Stark überhöhte Geschwindigkeit im Straßenverkehr gilt immer noch als Kavaliersdelikt und trifft unter allen Altersgruppen sowie auf allen Verkehrsflächen auf – von Führerscheinneulingen bis zu erfahrenen Fahrerinnen/Fahrern, von der Autobahn bis zum Ortsgebiet.
Dabei wird jedoch akut das eigene Leben sowie das völlig Unbeteiligter gefährdet. Alleine im vergangenen Jahr 2020 starben mehr als 100 Menschen in Folge eines Unfalls in Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit. Geschwindigkeitsübertretungen zählen zu den drei maßgebenden Hauptunfallursachen. Zudem ist eine Zunahme an illegalen Straßenrennen, gerade in städtischen Gebieten, zu beobachten. Mit dem am Mittwoch im Ministerrat beschlossenen Maßnahmenpaket wird nun entgegengewirkt.
Maßnahmenpaket gegen Raser
Noch vor dem Sommer wird es zu einer umfassenden Strafverschärfung bei Delikten im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit im Straßenverkehr kommen. Darauf verständigten sich Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und ihr Amtskollege Innenminister Karl Nehammer. Gemeinsam mit Arbeitsgruppen und Fachleuten aus den Bundesländern einigte man sich auf deutlich höhere Strafen.
So werden die Mindestdauer des Führerscheinentzuges verdoppelt, der Strafrahmen von bisher 2.180 auf bis zu 5.000 Euro erhöht, illegale Straßenrennen künftig als gefährliches Delikt definiert und die Möglichkeit geschaffen, bei besonders schweren und unbelehrbaren Fällen auch die Raserfahrzeuge behördlich zu beschlagnahmen.
Die Maßnahmen im Detail:
- Erhöhung des Strafrahmens von 2.180 auf 5.000 Euro bei stark überhöhter Geschwindigkeit
- Verdopplung der Mindestentzugsdauern
- Verdopplung Mindestentzugsdauer des Führerscheins bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h und im Freilandgebiet um mehr als 50 km/h auf 1 Monat.
- ebenfalls Verdopplung bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen im Wiederholungsfall auf 3 Monate
- ab 80/90 km/h-Überschreitung gilt das Vergehen als unter besonders gefährlichen Verhältnissen (6 Monate Führerscheinentzug und Nachschulung).
- Verdopplung des Beobachtungszeitraums für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen auf 4 Jahre
- Teilnahme an illegalen Straßenrennen als besonders gefährliches Delikt:
- illegale Straßenrennen werden ausdrücklich als „besonders gefährliche Verhältnisse“ bzw. besondere Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit deklariert und entsprechend gestraft
- Sanktion: 6 Monate Entziehung der Lenkberechtigung, spätestens im Wiederholungsfall Verkehrspsychologische Untersuchung
- Rasche Prüfung der rechtlichen Ausgestaltung und anschließend Umsetzung:
- Beschlagnahme des Fahrzeuges in besonders gefährlichen Fällen extremer Raserei