Neues Abfallwirtschaftsgesetz: Mehrweg im Mittelpunkt
Um die Vermüllung der Natur zu stoppen, wird das Mehrwegangebot bei Getränken deutlich erhöht. Damit bekommen auch Konsumentinnen und Konsumenten wieder mehr Wahlfreiheit beim Einkauf.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat heute, Mittwoch, das neue Abfallwirtschaftsgesetz präsentiert. Mit der Novelle, die nun in Begutachtung geht, werden umfassende Maßnahmen für den Stopp der Plastikflut fixiert – darunter ein verbindliches Mehrwegangebot bei Getränken für den Lebensmitteleinzelhandel, ein Verbot für bestimmte Einwegplastikprodukte, ein Importverbot von vermischten Industrieabfällen und eine Verlagerung von Abfalltransporten auf die Schiene. Zudem kündigte die Klimaschutzministerin Pilotprojekte für ein Einweg-Pfandsystem an.
„Wir haben ein enormes Problem mit Plastikmüll in unserer Natur. Jedes Jahr fischen wir an die 420 Müllautos voll mit Plastikflaschen und Verpackungen aus den heimischen Parks und Wäldern. Mit dem Abfallwirtschaftsgesetz ist uns ein großer Schritt im Kampf gegen die Plastikflut gelungen“, betont Gewessler.
Verbindliches Mehrwegangebot
Zentraler Punkt des Abfallwirtschaftsgesetzes ist das verbindliche Mehrwegangebot für Getränke. Das Gesetz sieht eine deutliche Steigerung der Mehrweggebinde im Lebensmitteleinzelhandel bis 2024 vor. Konkret bedeutet dies ein Angebot von mindestens 60 Prozent bei Bier und Biermischgetränken, mindestens 20 Prozent bei Mineralwasser und Soda sowie mindestens 10 Prozent bei Säften, Limonaden und Milch.
„Wer Mehrweg will, soll Mehrweg kaufen können. Mehrwegflaschen können bis zu 50 mal wiederbefüllt werden und schonen so unsere natürlichen Ressourcen“, erklärt die Klimaschutzministerin.
Einige besonders problematische Produkte, die nur kurz genutzt werden und besonders häufig in der Natur landen, dürfen ab Juli 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dabei handelt es sich um Einwegplastikprodukte wie zum Beispiel Wegwerfbesteck und -teller, Plastikstrohhalme, Take-away-Boxen oder Becher aus Polystyrol und Luftballonstäbe.
Vermüllung der Natur stoppen
Zusätzlich wird der Transport von Müll ab einem Gewicht von drei Tonnen schrittweise auf die Bahn verlagert. Dies senkt die Schadstoffemissionen durch den Abfalltransport deutlich und gilt ab 1. Jänner 2023 für Strecken innerhalb Österreichs, die länger als 300 Kilometer sind. Die Distanz wird gestaffelt gesenkt: Ab dem Jahr 2024 gilt die Verpflichtung bei mehr als 200 Kilometern und ab 2025 bei mehr als 100 Kilometern.
Um heimische Böden vor Verunreinigung durch gefährliche Müllablagerungen zu schützen, dürfen vermischte, vermengte oder vorbehandelte Abfälle aus industriellen Verarbeitungsprozesse nicht mehr nach Österreich zur Deponierung importiert werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Schlacken, deren genaue Zusammensetzung meist nicht mehr nachvollziehbar ist und die oft umweltschädlich sind.
Pilotprojekte für ein Pfandsystem
In den letzten Monaten wurde intensiv an Modellvorschlägen für ein Einweg-Pfandystem in Österreich gearbeitet. Als nächster, wichtiger Schritt folgt nun der Praxistest von konkreten Umsetzungsmodellen. Die Pilotphase mit Einweg-Pfandprojekten wird noch 2021 in die Umsetzung gehen.