LKW-Maut wird um Kosten für klimaschädliche CO2-Emissionen erweitert
Die Bundesregierung hat heute die Novelle des Bundesstraßenmautgesetzes (BStMautG) in Begutachtung geschickt. Damit wird die LKW-Maut um die verkehrsbedingten CO2-Emissionen erweitert. Die Vignettenpreise für PKW und die LKW-Maut werden im kommenden Jahr nicht an die Inflation angepasst.
„Mit der Novelle des Maut-Gesetzes hält der Klimaschutz nun Einzug bei der LKW-Maut. Klimaschädliche LKW-Fahrten bekommen nun einen Preis. Damit zahlt sich der Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge noch mehr aus“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Im Gegenzug werden künftig Kosten für CO2-Emissionen von LKW in die Maut eingepreist. Je mehr CO2 ein LKW ausstößt, umso schlechter ist das für die Umwelt und umso höher wird die Maut. Damit entsteht Kostenwahrheit und auch der Umstieg auf saubere Antriebe zahlt sich mehr aus. Die LKW-Maut bestand bisher aus zwei Tarifbestandteilen: Den Infrastrukturkosten und den Kosten für verkehrsbedingte Lärmbelastung und Luftverschmutzung. Mit dem CO2-Ausstoß wird ein drittes Tarifkriterium eingezogen.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hält fest: „Für viele Menschen in unserem Land sind die hohen Preise eine große Belastung. Um die Menschen weiter zu entlasten, werden die Preise der PKW-Vignette nicht erhöht und nicht an die Inflation angepasst. So müssen sich all jene Menschen, die weiterhin auf ein Auto angewiesen sind, nicht um hinzukommende Kosten bei der Vignette Sorgen machen.“
Novelle des Bundesstraßenmautgesetzes (BStMautG) im Detail
Bei der Novelle des BStMautG handelt es sich in weiten Teilen um die Umsetzung einer Änderung der EU‑Wegekostenrichtlinie.
Die CO2-Tangente in der LKW-Maut wird stufenweise über drei Jahre angehoben. 2024 wird die LKW-Maut für den größten Teil der Fahrzeuge um etwa +7,4 Prozent angepasst. Ab dem Jahr 2025 wird die LKW-Maut auch wieder um die Inflation angepasst.
Ohne Berücksichtigung von Inflationsanpassungen würden sich für den größten Teil der Fahrzeuge durch die neuen CO2-Tarife auf Basis der Gesamttarife folgende Anpassungen ergeben: 2025: rund 5,5 %, 2026: rund 5,2 %, Mit Berücksichtigung der Inflation gemäß Prognose der österreichischen Nationalbank (OeNB): 2025: rund 12,1 %, 2026: rund 8,4 %
Maut-Beispiele für einen LKW (40 Tonnen, EURO VI)
Angaben für 2025 und 2026 unter Berücksichtigung einer Inflationsanpassung gemäß Prognose der OeNB.
Mautentgelte (netto) | 2023 Ist | 2024 | 2025 | 2026 |
---|---|---|---|---|
CO2-Emissionsklasse 3 |
88,75 Euro | 93,45 Euro (+5,3 %) |
102,58 Euro (+9,8 %) |
109,04 Euro (+6,3 %) |
CO2-Emissionsklasse 1 = „schmutzigste“ CO2-Emissionsklasse | 88,75 Euro | 93,85 Euro (+5,8 %) |
103,25 Euro (+10,0 %) |
109,98 Euro (+6,5 %) |
Erleichterung für Öffi-Busse
Die LKW-Maut umfasst grundsätzlich alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Für Omnibusse wird es Erleichterungen geben, da sie viele einzelne Fahrzeuge ersetzen. Ab 1. Jänner 2025 wird es eine eigene Tarifgruppe für Omnibusse festgelegt. Sie erhalten einen 25%-Bonus bei den CO2-Emissionskosten und müssen also um ein Viertel weniger Maut zahlen.
PKW-Vignette
Die Vignettenpreise werden im kommenden Jahr nicht an die Inflation angepasst. Der Preis der Jahresvignette verbleibt wie gehabt bei 96,40 Euro. Bei entsprechender Valorisierung um +8,6 Prozent wäre der Preis auf 104,70 Euro gestiegen.
Auch der Preis der 2-Monatsvignette wird nicht angehoben. Aufgrund der neuen gesetzlichen Preisstaffelung und der damit verbundenen Rundungsregel wird er 28,90 Euro (bisher: 29 Euro) betragen.
Bei der vor allem von Urlauber:innen genutzten 10-Tagesvignette kommt es zu einer leichten Anpassung von bisher 9,90 Euro auf 11,50 Euro.
Im Gegenzug wird eine neue Vignetten-Kategorie eingeführt: die Eintagesvignette für 8,60 Euro.
Vignette | 2023 Ist | 2024 |
---|---|---|
Jahresvignette | 96,40 Euro (100 %) | 96,40 Euro (100 %) |
2-Monatsvignette | 26,40 Euro (30 %) | 28,90 Euro (30 %) |
10-Tagsvignette | 9,90 Euro (10 %) | 11,50 Euro (12 %) |
Tagesvignette | - | 8,6 Euro (9 %) |