Neue Regeln sorgen für zielgerichteten Ausbau der Netze und schnelleren Anschluss von Sonnenkraftwerken Energiewende
Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) schafft einen zeitgemäßen Rechtsrahmen für den österreichischen Strommarkt und bringt klare Regeln für den gezielten und schnellen Ausbau der Stromnetze. Künftig werden auch die regionalen Verteilnetzbetreiber zur Vorlage von zehnjährigen Ausbauplänen verpflichtet. Das ist von großer Bedeutung, um die notwendige Infrastruktur für die Energiewende zur Verfügung zu stellen.
Zudem soll es künftig mehr Transparenz über verfügbare Netzanschlusskapazitäten geben. Der Strom, der in den grünen Kraftwerken in unserem gesamten Land produziert wird, soll auch dort ankommen, wo er gebraucht wird. Und alle die mit ihrer eigenen Photovoltaikanlage einen Beitrag zur Energiewende leisten wollen, werden damit unterstützt.
Auch die Möglichkeiten zur Eigenversorgung mit grünem Strom werden weiter ausgebaut und besser abgesichert und die Rechte von Endkund:innen werden gestärkt. So kann die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft durch den Lieferanten künftig nicht mehr unterbunden werden.
„Moderne und leistungsfähige Stromnetze sind für die Energiewende unerlässlich. Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz schaffen wir nun bessere Regeln für den Ausbau. Künftig braucht es auch auf der regionalen Ebene langfristige Entwicklungspläne für die Netze, wir erleichtern den Anschluss für neue, grüne Kraftwerke und wir stärken die Rechte der Kundinnen und Kunden. Ein rundes Paket und der nächste Schritt am Weg zu einem klimaneutralen Stromsystem für unser Land“, freut sich Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
„Der rasche Ausbau der Energie-Infrastruktur ist entscheidend für Unternehmen als auch für Konsumentinnen und Konsumenten. Wir müssen gerade jene Maßnahmen unterstützten, die Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten setzen, um die Energiewende gemeinsam voranzutreiben. Mit dem Entwurf für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) erreicht die Bundesregierung die wichtige Modernisierung des Strommarktes und setzt die nächsten Schritte bei der Energiewende. Das Gesetz schafft einen klaren zukunftsorientierten Rechtsrahmen für die Speicherung, die Erzeugung, und den Verbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen. Außerdem wird verbesserte Transparenz in Bezug auf Netzanschlusskapazitäten und die Datenverwaltung hergestellt, was wiederum Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten zugutekommt. Mit dem Begutachtungsstart des Gesetzes wird eine Arbeitsgruppe aus den zuständigen Ministerien und Sozialpartnern eingerichtet, die ein neues Modell aus Grundversorgung und Sozialtarif erarbeiten soll“, betont Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz geht nun für sechs Wochen in Begutachtung – in dieser Zeit kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Nach Beschlussfassung als Regierungsvorlage soll der Gesetzesentwurf rasch an den Nationalrat übermittelt werden. Zur Beschlussfassung im Parlament ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
Mit dem Begutachtungsstart wird zudem eine Arbeitsgruppe mit Vertreter:innen aus den zuständigen Ministerien, Sozialpartnern und der Energiebranche eingerichtet, die ein neues Modell der Grundversorgung unter besonderer Berücksichtigung einkommensschwacher Haushalte (Sozialtarif) erarbeiten soll. Dort sollen auch Weiterentwicklungen bei den Vorgaben für die Änderung von Preisen durch die Stromversorger diskutiert werden.