Darf auf allen Straßen getestet werden?
Die Verordnung zum automatisierten Fahren definiert, auf welchen Straßen und Gebieten getestet werden darf. Es gibt Anwendungsfälle, welche nur auf dem hochrangigen Straßennetz getestet werden dürfen. Andere wiederum beschränken sich auf das niederrangige Straßennetz. Testende Unternehmen müssen im Vorfeld eine Streckenabschnittsanalyse durchführen. Die geplante Strecke ist hierbei in Abschnitte und Segmente zu unterteilen. Diese sind anhand ihrer Eigenschaften sowie dem Risikopotenzial zu bewerten.
Darauf aufbauend hat eine Risikoanalyse zu erfolgen. Mit Hilfe eines Risikomanagements sollen dadurch Streckenabschnitte oder Straßen mit höheren Anforderungen an die Verkehrssicherheit identifiziert sowie Lösungen für das sichere Testen erarbeitet werden. Dieser Prozess hilft testenden Unternehmen sich bereits im Vorfeld mit den Gegebenheiten auseinanderzusetzen. Die Letztfreigabe, auf welchen Straßen getestet werden darf, obliegt dem Bundesministerium. Involvierte Landeshauptleute sowie Straßenbetreibende sind im Vorfeld einzubinden.