Kraftfahrliniengesetz (KflG)
Bei Bestellung von Verkehrsdienstleistungen durch die regionalen Gebietskörperschaften kommen auch Bestimmungen des Bundesgesetzes über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen zum Tragen.
Im Lichte neuer EU-rechtlicher Grundlagen – insbesondere der Verordnung (EG) 1370/2007 – war das KflG dementsprechend anzupassen.
Im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) stehen Ihnen alle Fassungen des Gesetzes als auch eine konsolidierte Fassung zur Verfügung: