Austro Control
Neben dem Bundesministerium stellt auch die Austro Control GmbH (ACG) als Luftfahrtbehörde wichtige Formulare zu Lizenzierung, Prüfungswesen, Flugmedizin, Luftfahrzeuge, Betriebe, Permissions und SAR/Reports aus.
Die Zuständigkeiten bei luftfahrtbehördlichen Bewilligungen haben sich mit der Änderungen des Luftfahrtgesetzes, dem Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung und dem Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 geändert (BGBl. Nummer 173/2004).
Dadurch stellt nun neben dem Bundesministerium auch die Austro Control GmbH (ACG) wichtige Formulare zu Lizenzierung, Prüfungswesen, Flugmedizin, Luftfahrzeuge, Betriebe, Permissions und SAR/Reports zur Verfügung:
Austro Control als Luftfahrtbehörde
Bird Strike
Jeder Vogelaufprall, der sich im gewerblichen Luftverkehr ereignet, ist der Austro Control mit dem Formular "Bird Strike" zu melden.
EASA Part-145 – Instandhaltungsorganisationen
Die Austro Control ist zuständig für die Zulassung und Aufsicht der Instandhaltungsbetriebe gemäß EC 2042/2003 Annex II Part 145 Betriebe. Die Anträge können direkt an Austro Control gestellt werden.
Luftfahrtinformationsdienst
Die Austro Control stellt im Bereich des Luftfahrtinformationsdienstes das Flugplan-Formular und das NOTAM Antrags-Formular zur Verfügung.
POA – Herstellerbetriebe
Die Austro Control ist zuständig für die Zulassung und Aufsicht der Produktionsbetriebe gemäß EC 1702/2003 Part 21 Subpart F und G. Die Anträge können direkt bei Austro Control gestellt werden.