Straßenplanung mit Bedachtnahme auf die Umweltverträglichkeit Ein kurzer Einblick in den Ablauf der Verfahren vom Einreichprojekt über die Umweltuntersuchung bis zum Erlass des Bescheids: In der Abteilung für Planung und Umwelt wird die Überprüfung und Beurteilung dieser Umweltuntersuchungen und Umweltverträglichkeitserklärungen vorgenommen.
Im Bereich der Straßenplanung erfolgt die Bedachtnahme auf die Umweltverträglichkeit entsprechend den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes in allen Planungsstufen. Beginnend von den Voruntersuchungen (Korridoruntersuchungen) über die Vorprojekte (Variantenentscheidung) und Einreichprojekte (Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren) bis hin zu den Bauprojekten ist den Projekten in jeder Planungsstufe eine Umweltuntersuchung (Auseinandersetzung und Bewertung der Umweltaspekte) anzuschließen.
Beim Einreichreichprojekt wird die Umweltuntersuchung "Umweltverträglichkeitserklärung (UVE)" genannt und dient als Grundlage für das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP). In der Abteilung für Planung und Umwelt wird die Überprüfung und Beurteilung dieser Umweltuntersuchungen und Umweltverträglichkeitserklärungen vorgenommen und es erfolgt die fachliche und organisatorische Koordination der UVP-Verfahren. Darüber hinaus werden fachliche Vorgaben in Form von Richtlinien und Dienstanweisungen entwickelt und federführend betreut.
Über die Beauftragung und Betreuung von Forschungsvorhaben aus dem Umweltbereich wird sichergestellt, dass stets der neueste Stand der Technik in dieses Richtlinienwerk einfließt. Auf diese Weise ist es auch möglich, fachlich fundierte Stellungnahmen zu einschlägigen Gesetzesvorhaben aus dem nationalen und dem Bereich der Europäischen Union (EU) abzugeben. Die Mitwirkung und Mitarbeit in in- und ausländischen Fachgremien komplettiert diese koordinative Funktion.
UVP-Koordination
Im Rahmen der Koordination von Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP-Verfahren) erfolgt die Auswahl der Sachverständigen, die Erstellung der Prüf- und Rahmenbedingungen (Prüfbuch) für das konkrete Vorhaben, die fachliche Koordination der Sachverständigen bei der Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens, die Koordination der Verhandlung und anderer Bürgerveranstaltungen im Rahmen des Verfahrens, die redaktionelle Aufbereitung der Protokolle sowie die fachliche Aufbereitung und Würdigung aller Unterlagen und Eingaben für die Bundesministerin/den Bundesminister zur Erlassung eines Bescheides nach § 4 Bundesstraßengesetz (Trassenfestlegung) in Verbindung mit dem UVP-G. Nach Abschluss des jeweiligen UVP-Verfahrens werden auch die Belange der Auflagenkontrolle während des Baus und der Nachkontrolle nach Verkehrsfreigabe durch die UVP-Koordinatoren wahrgenommen.
Strategische Umweltprüfung (SUP)
Im Juli 2004 trat die Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Richtlinie) 2001/42/EC in Kraft. Diese sieht vor, dass Pläne und Programme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihrer Gebietskörperschaften im Infrastrukturbereich einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehen sind. Für den Straßenbereich nimmt die Abteilung IV/IVVS 1 in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Gesamtverkehr II/Infra 4 die Beurteilung der von den Initiatoren eingereichten Projekte wahr.