Kinderbeförderung und -sicherung

Aufgrund innerstaatlicher sowie internationaler Vorschriftsänderungen wird der Erlass betreffend Kinderbeförderung neu gefasst und der Erlass GZ 2020 0.067.581 vom 4. Februar 2020 aufgehoben.

  1. Gesetzliche Grundlage § 106 KFG (Kraftfahrgesetz)
  2. Daraus ergeben sich folgende gesetzliche Verpflichtungen
  3. Empfehlung des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)
  4. Ausnahmen
  5. Was sind geeignete Rückhalteeinrichtungen § 1c KDV (Kraftfahrgesetz
    Durchführungsverordnung)
  6. UN Regelung Nr. 44.04
  7. UN Regelung Nr. 129
  8. Verhältnis UN Regelung Nr. 44.04 und UN Regelung Nr. 129
  9. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen
  10. Sanktionen
  11. Beförderung auf einer Ladefläche/Beförderung von Kindern mit Zugmaschinen
  12. Beförderung von Kindern mit Krafträdern und sogenannten Quads

Erlass Kinderbeförderung von 5. September 2024 (PDF, 617 KB)