Kinderbeförderung und -sicherung
Aufgrund innerstaatlicher sowie internationaler Vorschriftsänderungen wird der Erlass betreffend Kinderbeförderung neu gefasst und der Erlass GZ 2020 0.067.581 vom 4. Februar 2020 aufgehoben.
- Gesetzliche Grundlage § 106 KFG (Kraftfahrgesetz)
- Daraus ergeben sich folgende gesetzliche Verpflichtungen
- Empfehlung des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)
- Ausnahmen
- Was sind geeignete Rückhalteeinrichtungen § 1c KDV (Kraftfahrgesetz
Durchführungsverordnung) - UN Regelung Nr. 44.04
- UN Regelung Nr. 129
- Verhältnis UN Regelung Nr. 44.04 und UN Regelung Nr. 129
- Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen
- Sanktionen
- Beförderung auf einer Ladefläche/Beförderung von Kindern mit Zugmaschinen
- Beförderung von Kindern mit Krafträdern und sogenannten Quads
Erlass Kinderbeförderung von 5. September 2024 (PDF, 617 KB)