Leitlinie UVP-Verfahren und Wasserrecht für Straßenbauvorhaben

Ein Baum am Rande einer  Landstraße
Foto: BMVIT

Die Leitlinie dient als Grundlage für eine effiziente Einreichplanung von Straßenbauvorhaben im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Wasserrecht. Sie richtet sich neben den Auftraggebern und Planungsbüros auch an Behörden und Sachverständige. Intention der Leitlinie ist die Harmonisierung der Projektunterlagen sowohl für das Umweltverträglichkeitsprüfungs-Projekt (UVP-Projekt), als auch für das der wasserrechtlichen Bewilligung zugrunde liegende Projekt.

Der Beurteilung der Umweltverträglichkeit für das Schutzgut Wasser einerseits und der wasserrechtlichen Bewilligungsfähigkeit andererseits liegen differenzierte Anforderungen an die Projektunterlagen zugrunde. Wesentlicher Bestandteil dieser Leitlinie ist daher die Darstellung der Projektanforderungen für das UVP-Projekt (unter Berücksichtigung einer interdisziplinären Abstimmung der anderen Schutzgüter gemäß UVP-G) und für das wasserrechtliche Projekt.

Leitlinie UVP-Verfahren und Wasserrecht (pdf 153 KB) (PDF, 153 KB)