Österreich bekommt ein Einwegpfand – Pfandverordnung geht heute in Begutachtung
Ab 1. Jänner 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand. Wer eine Einwegflasche oder -dose kauft, bezahlt einen kleinen Betrag als Pfand. Dieses Geld bekommt man zurück, wenn das Gebinde zurückgegeben wird. So stellen wir sicher, dass die Getränkeverpackungen nicht in der Natur landen. Und sie können anschließend bestmöglich recycelt werden, weil sie sortenrein gesammelt sind.
Die Verordnung geht heute in Begutachtung. In den nächsten vier Wochen können Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Die Eckpunkte der Verordnung wurden unter Federführung des Klimaschutzministeriums im Rahmen einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit Getränkeherstellern, dem Lebensmittelhandel und den Sozialpartnern Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer festgelegt.
„Österreich bekommt ein Pfandsystem. So schützen wir unsere Natur und sorgen dafür, dass Plastikflaschen und Dosen fachgerecht recycelt werden. Und die Menschen in Österreich sind bereit für das Pfandsystem, denn sie lieben ihre Natur und möchten sie schützen. Ich freue mich daher sehr, dass das für Österreich maßgeschneiderte Pfandsystem heute in Begutachtung geht“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Eckpunkte des Einweg-Pfandsystems
Umfang und Pfandhöhe
- das Pfand gilt für alle Getränkearten mit Ausnahme von Milch und Milchmixgetränken und für alle Gebinde mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter
- die Pfandhöhe beträgt einheitlich 25 Cent, unabhängig vom Material oder der Größe des Gebindes
- alle Pfandgebinde sind mit diesem einheitlichen Pfandsymbol gekennzeichnet
Verpflichtete
- Produzenten und Importeure sind verpflichtet, beim Verkauf ihrer Getränke in Einweggebinde aus Kunststoff oder Metall das Pfand einzuheben
- Letztvertreiber sind zur Rücknahme von leeren Gebinden verpflichtet; jene Verkaufsstellen, die Leergebinde manuell (ohne Rücknahmeautomaten) zurücknehmen, müssen nur solche Gebinde zurücknehmen, die sie hinsichtlich Material und Größe auch anbieten und auch nur so viel, wie sie üblicherweise an einzelne Kunden verkaufen
- die Aufwände der Rücknahmestellen werden durch eine Gebühr je Stück (handling fee) abgegolten
Organisation und Durchführung
- Die Organisation des Pfandsystems erfolgt durch eine gemeinsame zentrale Stelle.
- Die Zentrale Stelle wird von den Verpflichteten (Abfüller und Handel) in Form einer GmbH betrieben; sie ist nicht auf Gewinn ausgerichtet; Eigentümer ist der Trägerverein Einwegpfand, dem alle Abfüller und Rücknehmer beitreten können.
- Die zentrale Stelle organisiert die Abwicklung der Material-, Geld- und Datenflüsse; zu den Aufgaben zählt z.B. die Registrierung der Getränkeabfüller und der Gebinde, die Einhebung der Pfänder von den Abfüllern und die Auszahlung an die rücknehmenden Stellen, die Organisation der Abholung der Sammelware.
- Die zentrale Stelle ist Eigentümerin der Sammelware; Abfüller haben ein Vorkaufsrecht um den Wiedereinsatz des Rezyklats für Getränkeflaschen sicherzustellen.
- Es bestehen gesetzliche Kontroll- und Eingriffsrechte des BMK.
Hinweis
Die Finanzierung des Gesamtsystems erfolgt durch die Beiträge der Abfüller (Produzentengebühr) unter Berücksichtigung der Altstofferlöse und des Pfandschlupfs (= die Gebinde, für die Pfand gezahlt aber nie abgeholt wurde); eine Quersubventionierung zwischen Kunststoff und Metall soll ausgeschlossen werden; die Höhe der Produzentengebühr soll die Recyclingfähigkeit berücksichtigen (Ökomodellierung).